Jugendräume im Landkreis

Jugendräume im Landkreis

Auch in diesem Jahr fördert der Landkreis Limburg-Weilburg Aktionen und Veranstaltungen der Jugendräume in gleichem Umfang wie in der Vergangenheit.
Ausgaben im Zeitraum von November 2023 bis November 2024 können finanziell anteilig gefördert werden.

Unterstützung für die Jugendräume im Landkreis

Die finanzielle Unterstützung dient dazu, die Aktivitäten der Jugendlichen zu fördern. Das können zum Beispiel ein Ausflug, eine gemeinsame Renovierungsaktion, eine Anschaffung, die nur dem Jugendraum/den Jugendlichen zugute kommt oder Material für eine gemeinsame Veranstaltung sein.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass ein kurzer Bericht über die Aktivitäten
zusammen mit dem Antrag und den entsprechenden Quittungen vorgelegt wird. Die Quittungen sollten auf "den Jugendraum" ausgestellt sein oder von der zuständigen hauptamtlichen Ansprechperson für die Jugendarbeit vor Ort abgezeichnet sein. Der Bericht soll die Aktivitäten des Jugendraumes/Jugendclubs im vergangenen Jahr beschreiben.

Die Regelung, dass auch neu gegründete Jugendclubs, die noch nicht über entsprechende Quittungen verfügen, ein Startkapital in Form einer pauschalen Förderung erlangen können, bleibt auch im Jahr 2024 bestehen.

CHECKLISTE  zur Antragsstellung:

  • Antragsformular ausfüllen (Link siehe unten)
  • kopierte Quittungen (diese müssen auf "den Jugendraum/Jugendclub" ausgestellt sein – oder von einer/m hauptamtlich Verantwortlichen für die Jugendarbeit vor Ort abgezeichnet werden!)
  • Bericht aus dem Förderzeitraum:
    Aktivitäten
    Vorstand/Leitungsteam
    Bilder
    ...

Antragsfrist: Freitag, 29. November 2024

Weitere Infos:
Jugendbildungswerk des Landkreises Limburg-Weilburg
Tel. 06431-296118
jbw(at)limburg-weilburg.de