Infoveranstaltung „Jugendarbeit und Kinderschutz“

Infoabende

Folgende Infoabende zum Thema „Jugendarbeit und Kinderschutz" finden in Kooperation mit dem Amt für Jugend, Schule und Familie, in diesem Jahr statt:

  • Dienstag, 19. März 2024, 19:00 - 21:00 Uhr
     
  • Mittwoch, 13. November 2024, 19:00 - 21:00 Uhr
    (Ort wird jeweils noch bekanntgegeben!)

Infoveranstaltungen zum Thema: " Jugendarbeit und Kinderschutz - Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen in der Kinder- und Jugendarbeit"

Kooperation mit dem Amt für Jugend, Schule und Familie

(§72 a Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe)

Der Gesetzgeber hat mit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes zum 1. Januar 2012 in § 72 a SGB VIII die Pflicht zur Vorlage von Führungszeugnissen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe erweitert. Damit soll dem besonderen Schutzbedürfnis von Kindern und Jugendlichen, insbesondere vor Sexualstraftaten, Rechnung getragen werden. Ganz konkret soll damit die Tätigkeit bzw. Beschäftigung einschlägig vorbestrafter Personen ausgeschlossen werden!

Während zuvor lediglich hauptamtlich tätige Fachkräfte, sowie Tagespflege- und Vollzeitpflegepersonen ein Führungszeugnis vorlegen mussten, gilt diese Verpflichtung nun grundsätzlich auch für nebenamtlich und ehrenamtlich Tätige.

Der Gesetzgeber hat außerdem in § 72 a Abs. 4 SGB VIII den Abschluss von Vereinbarungen zwischen örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Limburg-Weilburg, Amt für Jugend; Schule und Familie) und den Trägern der freien Jugendhilfe (z.B. Kirchengemeinden, Jugendverbände oder Vereine im Landkreis Limburg-Weilburg) geregelt.

Seit 1. Januar 2014 können die Fördermittel nach der "Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit" nur noch den Trägern gewährt werden, die eine solche Vereinbarung mit dem Landkreis Limburg-Weilburg abgeschlossen haben.

Ansprechpartnerinnen:

Dorothee Valentin (Jugendbildungswerk), Telefon: 06431-296-363

Marina Lehn (Amt für Jugend, Schule und Familie), Telefon: 06431-296-804